Erbengemeinschaften stehen oft vor komplexen Entscheidungen, wenn es um den Umgang mit einer geerbten Immobilie geht. Während Alleinerben diesen Prozess alleine bewältigen müssen, stehen Erbengemeinschaften vor zusätzlichen Herausforderungen. Es bieten sich aber auch Chancen, wenn die Erben klug vorgehen und gut zusammenarbeiten.
Zunächst stellt sich die grundsätzliche Frage: Soll die Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden? Dies gilt auch für Erbengemeinschaften. Mit der Annahme der Erbschaft treten alle Miterben in die mit der Immobilie verbundenen Rechte und Pflichten ein. Eine Ausschlagung kommt in Betracht, wenn hohe Schulden oder anstehende Renovierungskosten die Immobilie zu einer Belastung machen könnten. Entscheiden sich einzelne Erben, die Erbschaft nicht anzunehmen, verlieren sie alle Rechte an der Erbschaft und ihr Anteil geht auf die übrigen Erben über. Dies kann zu einer Neuberechnung der Erbquoten und zu einer Anpassung der Rechte und Pflichten der verbleibenden Erben führen.
Haben sich die Erben für die Annahme der Erbschaft entschieden, stehen ihnen verschiedene Möglichkeiten der Verwaltung und Nutzung der geerbten Immobilie offen.
Mit der Annahme der Erbschaft ist die Erbengemeinschaft zunächst gemeinschaftlicher Eigentümer der Immobilie.
Die gemeinschaftliche Verwaltung bedeutet, dass alle Entscheidungen einstimmig getroffen werden müssen. Dies kann mühsam sein und setzt eine gute Kommunikation voraus.
Will ein Miterbe die Immobilie selbst nutzen, muss dies mit allen Miterben abgestimmt und rechtlich fixiert werden.
Alle anderen Erben haben Anspruch auf eine angemessene Abfindung oder Auszahlung ihres Anteils.
Eine weitere Möglichkeit ist der gemeinsame Verkauf der Immobilie.
In diesem Fall wird der Verkaufserlös entsprechend den Erbquoten aufgeteilt. Diese Möglichkeit empfiehlt sich insbesondere dann, wenn sich die Erben nicht einig sind oder keiner der Erben die Immobilie selbst nutzen möchte.
Wenn die Miterben nicht vor Ort wohnen oder nicht persönlich handeln können, kann es sinnvoll sein, einem Dritten eine Vollmacht zu erteilen.
Dies erleichtert die Kommunikation und die Verwaltung der Immobilie erheblich, birgt aber auch die Gefahr, dass der Bevollmächtigte nicht im Interesse aller handelt.
Will die Erbengemeinschaft die Immobilie behalten und vermieten, müssen alle Miterben der Vermietung zustimmen und sich über die Verwaltung einigen.
Eine Hausverwaltung oder ein Makler können dabei helfen und für einen reibungslosen Ablauf sorgen.
Kommt keine Einigung zustande, besteht die Möglichkeit, mit einem Gericht eine Auseinandersetzung nach den gesetzlichen Erbquoten herbeizuführen.
Dieses Verfahren ist jedoch kostspielig und zeitaufwendig und wird daher oft nur als letzter Ausweg angesehen.
Eine frühzeitige Bewertung der Immobilie kann viele Probleme im Keim ersticken.
Ein Verkehrswertgutachten gibt Aufschluss über den tatsächlichen Marktwert der Immobilie und dient als Grundlage für faire Verhandlungen unter den Erben. Insbesondere bei drohenden Streitigkeiten kann ein solches Gutachten Klarheit schaffen und wird im Ernstfall auch vor Gericht anerkannt.
Erbengemeinschaften können vor großen Herausforderungen stehen, aber auch Chancen nutzen, wenn sie gut organisiert sind.
Klare Kommunikation, rechtzeitige Entscheidungen und eine professionelle Bewertung der Immobilie sind entscheidend für ein harmonisches Miteinander und sinnvolle Lösungen.
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