Eine Scheidung bringt viele organisatorische und emotionale Herausforderungen mit sich – insbesondere, wenn eine gemeinsame Immobilie betroffen ist. Häufig stellt sich die Frage: Was passiert mit dem Haus, wenn sich ein Paar scheiden lässt? Die Antwort darauf hängt von mehreren rechtlichen und wirtschaftlichen Faktoren ab, die frühzeitig geklärt werden sollten.
Zunächst ist entscheidend, wer im Grundbuch eingetragen ist. Nur diese Personen gelten rechtlich als Eigentümer – unabhängig davon, wer die Finanzierung überwiegend getragen hat. Sind beide Partner eingetragen, gehört die Immobilie ihnen zu gleichen Teilen.
Ein Ehevertrag kann von diesen Regelungen abweichende Bestimmungen enthalten. So kann beispielsweise festgelegt werden, wem das Haus gehört oder wie eine spätere Vermögensaufteilung erfolgen soll. Liegt kein Ehevertrag vor, gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass jeder sein eigenes Vermögen behält, bei einer Scheidung jedoch ein Zugewinnausgleich stattfindet. Der Partner, der während der Ehe mehr Vermögen aufgebaut hat, muss die Hälfte des Überschusses an den anderen auszahlen. Die Immobilie spielt in dieser Berechnung eine zentrale Rolle.
Befinden sich beide Partner als Eigentümer im Grundbuch, stehen ihnen verschiedene Wege offen.
Für jede Entscheidung ist der realistische Marktwert der Immobilie von entscheidender Bedeutung. Eine professionelle Bewertung schafft Transparenz und verhindert spätere Streitpunkte. Als erfahrener, regionaler Immobilienmakler in Delmenhorst, Ganderkesee, Hude und der Region können wir zudem als neutrale Partei fungieren, Ihnen passende Optionen aufzeigen und zwischen den Beteiligten vermitteln. Gerade in emotional belastenden Situationen hilft ein objektiver Blick von außen dabei, sachlich fundierte Entscheidungen zu treffen.
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