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Was passiert mit dem Haus bei einer Scheidung?

Eine Scheidung bringt viele organisatorische und emotionale Herausforderungen mit sich – insbesondere, wenn eine gemeinsame Immobilie betroffen ist. Häufig stellt sich die Frage: Was passiert mit dem Haus, wenn sich ein Paar scheiden lässt? Die Antwort darauf hängt von mehreren rechtlichen und wirtschaftlichen Faktoren ab, die frühzeitig geklärt werden sollten.

Wem gehört die Immobilie? – Grundbuch, Ehevertrag und Zugewinnausgleich

Zunächst ist entscheidend, wer im Grundbuch eingetragen ist. Nur diese Personen gelten rechtlich als Eigentümer – unabhängig davon, wer die Finanzierung überwiegend getragen hat. Sind beide Partner eingetragen, gehört die Immobilie ihnen zu gleichen Teilen.

Ein Ehevertrag kann von diesen Regelungen abweichende Bestimmungen enthalten. So kann beispielsweise festgelegt werden, wem das Haus gehört oder wie eine spätere Vermögensaufteilung erfolgen soll. Liegt kein Ehevertrag vor, gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass jeder sein eigenes Vermögen behält, bei einer Scheidung jedoch ein Zugewinnausgleich stattfindet. Der Partner, der während der Ehe mehr Vermögen aufgebaut hat, muss die Hälfte des Überschusses an den anderen auszahlen. Die Immobilie spielt in dieser Berechnung eine zentrale Rolle.

Welche Optionen haben Paare, die gemeinsam Eigentümer sind?

Befinden sich beide Partner als Eigentümer im Grundbuch, stehen ihnen verschiedene Wege offen.

  • Verkauf der Immobilie: Dies ist wohl die häufigste Lösung. Der Verkaufserlös wird entsprechend der Eigentumsanteile aufgeteilt. Diese Option schafft Klarheit und ermöglicht beiden Parteien einen finanziellen Neuanfang.
  • Übernahme durch einen Partner: Eine Partei übernimmt den Anteil der anderen Partei – inklusive der finanziellen Verpflichtungen. Dies setzt jedoch eine erneute Kreditprüfung durch die Bank voraus.
  • Gemeinsame Vermietung: Wenn keine sofortige Einigung möglich ist, kann die Immobilie zunächst vermietet werden. Für diese Übergangslösung sind eine gute Zusammenarbeit und klare Absprachen erforderlich.
  • Teilungsversteigerung: Als letztes Mittel kann ein Partner eine Teilungsversteigerung beantragen. Diese Lösung ist jedoch meist mit finanziellen Nachteilen und zusätzlichem Konfliktpotenzial verbunden.

Warum eine frühzeitige Immobilienbewertung so wichtig ist

Für jede Entscheidung ist der realistische Marktwert der Immobilie von entscheidender Bedeutung. Eine professionelle Bewertung schafft Transparenz und verhindert spätere Streitpunkte. Als erfahrener, regionaler Immobilienmakler in Delmenhorst, Ganderkesee, Hude und der Region können wir zudem als neutrale Partei fungieren, Ihnen passende Optionen aufzeigen und zwischen den Beteiligten vermitteln. Gerade in emotional belastenden Situationen hilft ein objektiver Blick von außen dabei, sachlich fundierte Entscheidungen zu treffen.

Sie stehen in Delmenhorst, Ganderkesee, Hude oder der Umgebung vor einer Trennung und fragen sich, wie es mit Ihrer Immobilie weitergehen soll? Gerne beraten wir Sie bei der RBS Immobilien unverbindlich und neutral – von der Bewertung bis zur Entscheidungsfindung. Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Gespräch!

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