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Geerbte Immobilie verkaufen: So geht's

Worauf Sie als Erbin oder Erbengemeinschaft achten sollten

Für viele Menschen ist es eine besondere Herausforderung, eine geerbte Immobilie zu verkaufen – auch in unserer Region wie Delmenhorst, Ganderkesee oder Hude. Neben emotionalen Aspekten spielen zahlreiche rechtliche und steuerliche Fragen eine Rolle. Wir geben Ihnen einen Überblick darüber, worauf Sie als Alleinerbe oder Mitglied einer Erbengemeinschaft achten sollten, und Sie erfahren, warum eine professionelle Beratung durch die Makler von RBS Immobilien besonders wertvoll ist.

Wer darf die geerbte Immobilie verkaufen?

Zunächst ist zu klären, ob Sie als Erbe bzw. Erbengemeinschaft überhaupt berechtigt sind, die Immobilie zu verkaufen. Als Alleinerbe können Sie grundsätzlich frei über das geerbte Objekt verfügen. Bei einer Erbengemeinschaft müssen hingegen alle Beteiligten dem Verkauf zustimmen. Prüfen Sie frühzeitig das Grundbuch und veranlassen Sie eine Umschreibung auf die Erbengemeinschaft oder sich selbst als Erbe.

Welche Unterlagen werden für den Verkauf der Immobilie benötigt?

Für den Verkauf einer geerbten Immobilie sind neben den üblichen Verkaufsunterlagen wie Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundriss und Flurkarte in der Regel zusätzliche Nachweise erforderlich. Wenn Sie als Erbe bereits als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, genügt dieser Grundbuchauszug als Eigentumsnachweis und ein Erbschein ist nicht mehr notwendig. Befindet sich die Immobilie hingegen noch nicht im Besitz des Erben laut Grundbuch, muss die Erbberechtigung durch Vorlage eines Erbscheins oder eines notariellen Testaments mit Eröffnungsprotokoll eindeutig belegt werden. Diese Dokumente stellen sicher, dass der Eigentumsübergang rechtlich korrekt nachgewiesen ist und der Verkauf ordnungsgemäß erfolgen kann.

Steuerliche Aspekte: Erbschaftssteuer und Spekulationssteuer

Beim Verkauf einer geerbten Immobilie sind steuerliche Fragen von großer Bedeutung. Grundsätzlich fällt auf das Erbe der Immobilie Erbschaftssteuer an, wobei Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad gelten. Die Spekulationssteuer kann relevant werden, wenn die Immobilie nicht selbst genutzt wurde und innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb durch den Erblasser verkauft wird. In diesen Fällen ist eine individuelle steuerliche Beratung ratsam.

Weitere Besonderheiten beim Verkauf

Gerade bei Erbengemeinschaften ist es wichtig, eine einvernehmliche Lösung zu finden, um Streitigkeiten zu vermeiden. Auch die Klärung etwaiger Belastungen, wie beispielsweise Grundschulden oder Nießbrauchrechte, sollte frühzeitig erfolgen. Um den aktuellen Marktwert in Delmenhorst, Ganderkesee oder Hude realistisch einzuschätzen und einen angemessenen Verkaufspreis zu erzielen, ist eine professionelle Immobilienbewertung unerlässlich.

Warum professionelle Unterstützung durch einen Immobilienmakler sinnvoll ist

Der Verkauf einer geerbten Immobilie ist oft komplex. RBS Immobilien unterstützt Sie mit langjähriger Erfahrung und umfassender Marktkenntnis in Delmenhorst und Umgebung. Von der Beschaffung aller relevanten Unterlagen bis zur individuellen Beratung begleiten wir Sie zuverlässig durch den gesamten Verkaufsprozess. So vermeiden Sie rechtliche und finanzielle Risiken und erzielen den optimalen Preis.

Sie möchten eine geerbte Immobilie verkaufen oder benötigen eine fundierte Bewertung? Dann kontaktieren Sie uns bei RBS Immobilien für eine persönliche Beratung. Wir stehen Ihnen mit Fachwissen und regionaler Expertise zur Seite.

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